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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare, Trainings, Weiterbildungen und Transfer-Coaching

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1. Geltung unserer Geschäftsbedingungen
1.1 Alle Leistungen unseres Unternehmens werden ausschließlich auf der Grundlage der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und ergänzend unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Die Geltung anderweitiger allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Die einzelnen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Regelungen, die ausdrücklich als für Unternehmer geltend bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen Personen bei der Durchführung der Geschäftsbeziehung eine gewerbliche oder sonstige selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.


2. Vertragsschluss 
Die Bestellung durch den Vertragspartner in Textform per Post, per Telefax, per E-Mail oder über unsere Website ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Den Zugang des Angebotes werden wir unverzüglich bestätigen, ohne dass dies bereits eine Annahme des Angebots wäre. Wir sind berechtigt, das Angebot des Vertragspartners innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform per Post, per Telefax oder per E-Mail anzunehmen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung zu Stande.

 

3. Offene Seminare, Trainings und Weiterbildungen im Seminarraum
3.1 Die Seminargebühren decken die Arbeits- und Übungsmaterialien, die Getränke im Seminarraum und in den Vormittags- und Nachmittagspausen sowie bei ganztägigen Seminaren das Mittagessen inklusive eines alkoholfreien Getränks ab.

3.2 Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind alle zusätzlichen Kosten zu tragen, wie z.B. Bankgebühren für Währungsumrechnung und Überweisungsgebühren. Seminarstornierungen sowie Umbuchungen können (vorbehaltlich des Widerrufsrechts für Verbraucher) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 125,– EUR bis vier Wochen vor Seminarbeginn vorgenommen werden.

3.3 Bei Stornierungen und Umbuchungen von Seminaren weniger als vier Wochen vor Beginn wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Kann der frei gewordene Platz durch uns kurzfristig besetzt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 125,– EUR erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

3.4 Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nicht in den Seminargebühren enthalten.

3.5 Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden.

3.6 Die Lösungsorientierte Praxis bzw. Frau MARIE SEEGERS ist berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – gegen volle Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren abzusagen.


4. Leistungen Transfer-Coaching 
4.1 Bei entsprechender Buchung beinhaltet das Transfer-Coaching zur Vertiefung nach Abschluss eines Seminars eine zeitnahe Reflexion per Telefon, via Skype, per E-Mail oder persönlich im jeweiligen Angebotsumfang.
Bei einem persönlichen Transfer-Coaching können Reisekosten entstehen, die im Preis nicht enthalten sind.

4.2 Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen. Das gebuchte Transfer-Coaching kann nur binnen sechs Monaten nach Seminarende in Anspruch genommen werden.

4.3 Bei Stornierungen später als 7 Tage nach Seminarende wird das Transfer-Coaching in voller Höhe berechnet. 

 

5. Haftungsausschluss
5.1 Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.

5.2 Wir schließen die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus, soweit diese nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhalten unseres Veranstaltungsleiters beruhen. Der Haftungsausschluss gilt für Personen – wie auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für den Verlust persönlicher Gegenstände.

5.3 Wir setzen voraus, dass bei den Teilnehmern von körperlich anspruchsvolleren Veranstaltungen keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Die Teilnehmer erklären mit ihrer Anmeldung verbindlich, dass bei ihnen keine gravierenden gesundheitlichen Risiken bestehen.

5.4 Die Teilnehmer erkennen unseren Haftungsausschluss für Schäden aller Art ausdrücklich an.

5.5 Wir erkennen an, dass der Veranstaltungsleiter einen Teilnehmer zu Beginn oder während einer körperlich anspruchsvollen Veranstaltung ganz oder teilweise hiervon ausschließen kann, wenn der betreffende Teilnehmer die Voraussetzung für diese Veranstaltung nicht erfüllt oder sicherheitsrelevante Anweisungen des Veranstaltungsleiters nicht erfüllt.


6. Schlussbestimmungen 
6.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

6.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz unseres Unternehmens oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners.

6.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Regelung soll durch eine Regelung ersetzt oder ergänzt werden, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahe kommt.

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7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Lösungsorientierte Praxis, Marie Haberland, Kraftgasse 25, 35282 Rauschenberg, E-Mail mail@loesungsorientierte-praxis.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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8. Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist:
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung

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§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Marie Seegers (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

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§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee.

Soweit der/die Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecaocht/trainiert werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.

 

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.

 

§ 4 Mitwirkung des Coachees/Trainees

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.

3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coache die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.

Auch der/die Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

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§ 5 Honorierung des Coaches/Trainers

1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coachs aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Coachee innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

 

§ 6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee zustimmen wird.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

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§ 7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für systemisch-lösungsorientierte Therapie der Lösungsorientierten Praxis 

 

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Dipl. Sozialpäd. (FH) Marie Seegers (nachfolgend „Praxis“ genannt) - und der Klientin / dem Klienten, bzw. der Patientin / dem Patienten (nachfolgend „Klient“ genannt) als Behandlungsvertrag / Beratungsvertrag / Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.

  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Praxis, die Heilkunde/die Therapie/die Beratung, annimmt und sich an die Praxis zum Zwecke der Diagnose, der Beratung, der Therapie bzw. der Supervision wendet.

  3. Die Praxis ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Praxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Praxis für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

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§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

  1. Die Praxis erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, zum Coaching, zur Diagnose und systemischen Therapie des Klienten anwendet. 

  2. Über die Beratungs-, Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Praxis über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Praxis befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten am besten entspricht.

  3. Grundlagen der Therapie- und Beratungsangebote ist die Arbeit nach einem humanistischen und systemischen Ansatz unter Einbeziehung von Elementen aus verschiedenen Therapieansätzen. Die eingesetzten Verfahren und Methoden sind zum Teil wissenschaftlich anerkannt und bewährt. Trotzdem kann von der Praxis kein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

  4. Es werden von der Praxis gegebenenfalls auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber der Praxis zu erklären. 

  5. Die Praxis darf keine Krankschreibungen vornehmen, auch nicht auf Krankenschein behandeln und keine Medikamente verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Der Klient verpflichtet sich während des Therapieprozesses zur aktiven Mitarbeit. Die Praxis ist berechtigt, die Behandlung/die Therapie/die Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint. Für die Therapie gilt dieses insbesondere, wenn der Klient Behandlungs- bzw. Beratungsinhalte verneint, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose nicht wahrheitsgemäß und lückenlos erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

 

 § 4 Honorierung der Praxis

  1. Die Praxis hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen der Praxis und dem Klienten vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste der Praxis. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

  2. Der Klient zahlt an die Praxis je Termin das anfallende Honorar in bar gegen den Erhalt einer Quittung, zzgl. angefallener Nebenleistungen (falls erforderlich) oder per Rechnung. 

  3. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z. B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

  4. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Praxis verlangt werden.

  5. Termine, die von Seiten der Praxis abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen der Praxis. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

  6. Wird ein Termin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte  

  1. Klienten, die privat krankenversichert sind, werden hiermit darüber informiert, dass in dieser Praxis generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht. Der Klient kümmert sich alleine und eigenverantwortlich um ein mögliches Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger (beispielsweise seiner privaten Krankenversicherung) und informiert sich über das jeweilige Genehmigungsverfahren.

  2. Eine Nichterstattung oder Teilerstattung durch einen Kostenträger (beispielsweise private Krankenversicherer) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. 

  3. Die Praxis erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung/der Therapie/der Beratung 

  1. Die Praxis behandelt die Klientendaten streng vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.

  2. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Praxis aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, der Diagnose oder der Therapie persönliche Angriffe gegen die Praxis oder ihrer Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

  3. Die Praxis führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2 bleibt unberührt. Der Patient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

  4. Sofern der Klient eine Behandlungs-/Beratungsakte verlangt, erstellt die Praxis diese kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte und elektronischen Patientendatei. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungs-/Beratungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

 

§ 7 Rechnungsstellung

Bei den Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, können grundsätzlich zwei alternative Formen vereinbart werden:

  1. Die einfache Rechnungsausstellung (erfolgt gebührenfrei). Diese Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung enthält Namen und Anschrift der Praxis sowie den Namen und Anschrift des Klienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.

  2. Wünscht der Klient aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger eine detaillierte Ausfertigung der Rechnung, so ist diese kostenpflichtig. Der Klient wird hiermit belehrt, dass diese Rechnungsform bereits den Bruch der Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und des schriftlichen Auftrages des Patienten bedeutet und diesem grundsätzlich widerspricht.

 

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.
 

 § 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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